Evaluation der sozialtherapeutischen Abteilungen der JVA Neuburg-Herrenwörth

Projektbeschreibung

Der Erziehungsgedanke ist ein Leitprinzip im Jugendstrafrecht und so besteht auch für den Jugendstrafvollzug eine wesentliche Aufgabe in der Erziehung der Inhaftierten mit dem Ziel, straffälliges Verhalten zukünftig zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sind –ähnlich wie im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs- auch im Jugendstrafvollzug zunehmend sozialtherapeutische Abteilungen etabliert worden, die einen dezidiert therapeutischen Auftrag verfolgen. Im Rahmen einer integrativen Sozialtherapie werden verschiedene Maßnahmen miteinander kombiniert, die neben pädagogischen und psychotherapeutischen Elementen ebenso Arbeit und Ausbildung umfassen.

Im Rahmen des vorliegenden Projekts werden die beiden sozialtherapeutischen Abteilungen für jugendliche Gewalt- und Sexualstraftäter an der JVA Neuburg-Herrenwörth einer differenzierten Evaluation unterzogen. Im Einzelnen werden bei der Evaluation folgende Fragestellungen bearbeitet:

  1. Wie sind die Behandlungskonzepte gestaltet, wie sieht deren Umsetzung aus, wie sind die Gruppen der Teilnehmer zusammengesetzt und unter welchen Rahmenbedingungen arbeiten die Abteilungen? In diesem ersten Fragenkomplex werden auf der Basis einer deskriptiven Analyse die einzelnen Bestandteile der Sozialtherapie erfasst und beurteilt.
  2. Wirkt die Sozialtherapie? Gelingt es gemäß den Therapiezielen, die verschiedenen dynamischen Risikofaktoren zu verringern bzw. protektive Faktoren zu stärken. Lässt sich durch die Therapie die Legalbewährung der Teilnehmer verbessern? Dieser Fragenkomplex beschäftigt sich also mit der Zielerreichung auf verschiedenen Ebenen und umfasst auch die Frage, inwieweit die verschiedenen Zielebenen systematisch miteinander in Verbindung stehen. Letztlich geht es hier um die Beurteilung des dem Therapiekonzept zugrunde liegenden Wirkungsmodells.
  3. Welche Faktoren stehen mit Erfolg oder Misserfolg der Therapie in Zusammenhang? In diesem Fragenteil soll die Bedeutsamkeit einzelner Parameter des integrativen Behandlungskonzepts sowie der Teilnehmer auf den Prüfstand gestellt werden. Dadurch sollen für den Therapieerfolg besonders zentrale Behandlungselemente, aber auch Indikationskriterien und gegebenenfalls Behandlungshindernisse identifiziert werden.
  4. Wie kann die Sozialtherapie für die jeweilige Zielgruppe konkret verbessert werden? Hier geht es um die Identifikation von Aspekten, die die Zielerreichung erschweren oder verhindern und das Erarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten der bestehenden Programme.

Das Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz gefördert.

Ansprechpartner: Dr. Martin Schmucker